Nebenklagen
Ein Schwerpunkt der Kanzlei Karl & Xander
Rechtsanwälte für Strafrecht Regensburg

Nebenklagen

Der Geschädigte einer Straftat hat in vielen Fällen die Möglichkeit, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Dies hat zur Folge, dass der Geschädigte nicht nur als Zeuge im Prozess auftritt sondern vielmehr die gleichen Rechte wahrnehmen kann wie die anderen Prozessbeteiligten, z.B. Stellung von Beweisanträgen, Anträge zum Strafmaß sowie Rechtsmittel, also Berufung und Revision.

Ist beabsichtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist es oftmals sinnvoll, diese bereits im Strafverfahren anzubringen. Dies macht ein weiteres, anstrengendes und zeitraubendes Zivilerfahren überflüssig. Frau Rechtsanwältin Susanne Karl vertritt schwerpunktmäßig die Rechte von Geschädigten in Strafverfahren. Wir unterstützen sie gerne, um Ihre Position bestmöglich durchzusetzen